Grundsätzlich kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Genauso ist es aber auch möglich, mittels einer Vergütungsvereinbarung eine Vergütung auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen worden sein, deren Versicherungsschutz auch das jeweilige Verfahren erfasst, teilen Sie mir dies bitte frühzeitig mit, um ggf. eine Deckungszusage anfordern zu können.
Weiterhin ist einzubeziehen, ob es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt. Wurde in einem Strafprozess bislang kein Verteidiger mandatiert, ordnet das Gericht in solchen Fällen einen Pflichtverteidiger bei. Wenn der Rechtsanwalt nicht von Anfang an als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, kann der selbst gewählte Verteidiger einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger stellen. Auch über diese Möglichkeit berate ich Sie in einem Erstgespräch gerne.