Ich bin als Rechtsanwalt in der Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts tätig.
Da sind beispielsweise Vorwürfe aus
- dem Allgemeinen Strafrecht, wozu unter anderem Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Diebstahls- und Raubdelikte oder auch Straftaten im Straßenverkehr gehören,
- dem Jugendstrafrecht
- dem Betäubungsmittelstrafrecht
- dem Sexualstrafrecht
- dem Medizinstrafrecht und
- dem Wirtschaftsstrafrecht
zu nennen.
Innerhalb des Strafrechts verteidige ich in allen Verfahrensstadien. Dennoch ist es immer zu empfehlen, so früh wie nur möglich einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Unter Umständen kann ein Vorwurf schon im Ermittlungsverfahren ausgeräumt werden oder ein Strafverfahren noch vor einer Anklageerhebung oder einer Verurteilung anderweitig erledigt werden.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Gegen diesen Strafbefehl kann zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Anderenfalls wird er rechtskräftig und steht einer Verurteilung gleich. Der Einspruch ist oft sinnvoll, allerdings kann sich im Strafbefehlsverfahren in der nachfolgenden Hauptverhandlung das Strafmaß verschlechtern. Insofern ist die anwaltliche Beratung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit des Einspruchs zu empfehlen.
Gerne berate ich Sie auch auf Englisch.