STRAFVERTEIDIGUNG
Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, brauchen Sie einen Anwalt, der Sie kompetent, engagiert und durchsetzungsstark vertritt. Ich stehe an Ihrer Seite – mit juristischer Präzision, langjähriger Erfahrung und einem klaren Ziel: Ihre Rechte zu schützen und Ihre Verteidigung bestmöglich zu gestalten.
Ob eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder ein Haftbefehl – jede Situation erfordert eine kluge Strategie und schnelles Handeln. Je früher Sie anwaltlichen Beistand suchen, desto mehr Einfluss können wir auf den Verlauf des Verfahrens nehmen.
Ich verteidige und berate Sie in allen Bereichen des Strafrechts und in allen Verfahrensstadien, darunter:
✔ Allgemeines Strafrecht – u. a. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Diebstahl, Raub, Straftaten im Straßenverkehr
✔ Jugendstrafrecht
✔ Sexualstrafrecht
✔ Betäubungsmittelstrafrecht
✔ Medizinstrafrecht
✔ Wirtschaftsstrafrecht
Ihre Verteidigung beginnt jetzt – lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.
STRAFBEFEHL
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Gegen diesen Strafbefehl kann zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Anderenfalls wird er rechtskräftig und steht einer Verurteilung gleich. Der Einspruch ist oft sinnvoll, allerdings kann sich im Strafbefehlsverfahren in der nachfolgenden Hauptverhandlung das Strafmaß verschlechtern. Insofern ist die anwaltliche Beratung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit des Einspruchs zu empfehlen.
Gerne berate ich Sie auch auf Englisch.